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der Ev. Brückenschlag-Gemeinde Köln-Flittard/Stammheim (EvBG)
Teilnahmebedingungen zur Sommerfreizeit Volterra/Toskana, Italien 7. -
22.7. 2012
1. * ANMELDUNG * Teilnahmeberechtigt ist der in der Einladung
angegebene Personenkreis. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch
Absendung eines Anmeldeformulars auf unserer Homepage erfolgen.
2. * ZAHLUNG * Die Anmeldung wird erst mit der genannten Anzahlung von 100 Euro wirksam.
Der Restbetrag ist bis zum 8. Juni 2012 einzuzahlen.
3. * RÜCKTRITT * Tritt der Teilnehmer / die Teilnehmerin von der Freizeit zurück, wird die
Anzahlung als anteilige Organisationskosten einbehalten. Bei Abmeldung
innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn oder bei Fernbleiben von der Reise
werden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Ein Rücktritt
kann nur schriftlich
erfolgen
4. * ZUSCHÜSSE * In der Regel sind bei der Kalkulation der Freizeiten Zuschüsse kirchlicher und/oder öffentlicher Stellen eingeplant. Da wegen
immer wieder angekündigter Kürzungen der Zuschüsse mit einer gewissen Sicherheitsspanne
kalkuliert werden muss, können sich im Falle der vollen Zuschusszahlung
bisweilen Überschüsse ergeben. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt sich hiermit bereit,
in einem solchen Fall den anteiligen Überschussbetrag als Spende zur Deckung
von Mindereinnahmen bei anderen Freizeiten zur Verfügung zu stellen, sofern
er / sie bei der Anmeldung nicht schriftlich eine andere Erklärung abgibt.
5. *
HAFTUNG * Die Evgl. Brückenschlag-Gemeinde Köln-Flittard/Stammheim (EvBG) ist
bei allen Unternehmungen lediglich Vermittlerin für die beteiligten Transport-
und Beherbergungsunternehmen. Eine Haftung für Verschulden dieser
Unternehmen, deren Bediensteten oder Beauftragten wird nicht übernommen.
Ausfall der Veranstaltung sowie verspätete Abreise oder Rückreise, die auf
Ereignisse zurückzuführen sind, auf die die EvBG keinen Einfluss hat,
begründen keine Regresspflicht. Dadurch notwendig werdende Mehrkosten gehen
zu Lasten des Teilnehmers / der Teilnehmerin. Programmänderungen, Preiserhöhungen oder Absage
wegen zu geringer Beteiligungen bleiben vorbehalten. In letzterem Falle ist
die EvBG nur zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtet.
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* VERSICHERUNG * Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind
unabhängig von bereits bestehendem Versicherungsschutz durch die
EvBG
für die Zeit vom ersten bis zum letzten Reisetag gegen Haftpflicht und
Unfall versichert. Bei Freizeiten im Ausland wird von der
EvBG eine zusätzliche
Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Persönliches Eigentum wie
Skier, Räder usw. müssen vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin versichert werden.
Zur persönlichen Absicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die verschiedene Unternehmen anbieten.
7. * KRANKHEIT * Veranstalter und Freizeitleitung sind bei Fahrtantritt
von schwerwiegenden, insbesondere ansteckenden Krankheiten oder
Behinderungen in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme geschieht in solchen
Fällen auf eigene Gefahr. Unabhängig hiervon kann Personen, die durch ihre
Krankheit andere Teilnehmerinnen / Teilnehmer gefährden könnten, die Teilnahme untersagt
werden.
8. * SONSTIGES * a) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist bereit, an den gemeinschaftlichen
Veranstaltungen teilzunehmen. b) Bei Zuwiderhandlungen gegen
Sicherheitsvorschriften und gemeinschaftszersetzendem Verhalten kann der
Teilnehmer / die Teilnehmerin unverzüglich von der weiteren Teilnahme an der Freizeit
ausgeschlossen werden. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer / die Teilnehmerin.
Regressansprüche können nicht erfüllt werden. c) Die Teilnahme an Ausflügen,
Führungen usw. geschieht auf eigene Gefahr.
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