Teilnahmebedingungen zur Sommerfreizeit
Volterra/Toskana, Italien 2012

der Ev. Brückenschlag-Gemeinde Köln-Flittard/Stammheim (EvBG)

Teilnahmebedingungen zur Sommerfreizeit  Volterra/Toskana, Italien 7. - 22.7. 2012

1. * ANMELDUNG * Teilnahmeberechtigt ist der in der Einladung angegebene Personenkreis. Die Anmeldung kann schriftlich oder durch Absendung eines Anmeldeformulars auf unserer Homepage erfolgen.

2. * ZAHLUNG * Die Anmeldung wird erst mit der genannten Anzahlung von 100 Euro wirksam. Der Restbetrag ist bis zum 8. Juni 2012 einzuzahlen.

3. * RÜCKTRITT * Tritt der Teilnehmer / die Teilnehmerin von der Freizeit zurück, wird die Anzahlung als anteilige Organisationskosten einbehalten. Bei Abmeldung innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn oder bei Fernbleiben von der Reise werden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen

4. * ZUSCHÜSSE * In der Regel sind bei der Kalkulation der Freizeiten Zuschüsse kirchlicher und/oder öffentlicher Stellen eingeplant. Da wegen immer wieder angekündigter Kürzungen der Zuschüsse mit einer gewissen Sicherheitsspanne kalkuliert werden muss, können sich im Falle der vollen Zuschusszahlung bisweilen Überschüsse ergeben. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt sich hiermit bereit, in einem solchen Fall den anteiligen Überschussbetrag als Spende zur Deckung von Mindereinnahmen bei anderen Freizeiten zur Verfügung zu stellen, sofern er / sie bei der Anmeldung nicht schriftlich eine andere Erklärung abgibt.

5. * HAFTUNG * Die Evgl. Brückenschlag-Gemeinde Köln-Flittard/Stammheim (EvBG) ist bei allen Unternehmungen lediglich Vermittlerin für die beteiligten Transport- und Beherbergungsunternehmen. Eine Haftung für Verschulden dieser Unternehmen, deren Bediensteten oder Beauftragten wird nicht übernommen. Ausfall der Veranstaltung sowie verspätete Abreise oder Rückreise, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, auf die die EvBG keinen Einfluss hat, begründen keine Regresspflicht. Dadurch notwendig werdende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers / der Teilnehmerin. Programmänderungen, Preiserhöhungen oder Absage wegen zu geringer Beteiligungen bleiben vorbehalten. In letzterem Falle ist die EvBG nur zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtet.

6 * VERSICHERUNG * Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind unabhängig von bereits bestehendem Versicherungsschutz durch die EvBG für die Zeit vom ersten bis zum letzten Reisetag gegen Haftpflicht und Unfall versichert. Bei Freizeiten im Ausland wird von der EvBG eine zusätzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Persönliches Eigentum wie Skier, Räder usw. müssen vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin versichert werden. Zur persönlichen Absicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die verschiedene Unternehmen anbieten.

7. * KRANKHEIT * Veranstalter und Freizeitleitung sind bei Fahrtantritt von schwerwiegenden, insbesondere ansteckenden Krankheiten oder Behinderungen in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr. Unabhängig hiervon kann Personen, die durch ihre Krankheit andere Teilnehmerinnen / Teilnehmer gefährden könnten, die Teilnahme untersagt werden.

8. * SONSTIGES * a) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist bereit, an den gemeinschaftlichen Veranstaltungen teilzunehmen. b) Bei Zuwiderhandlungen gegen Sicherheitsvorschriften und gemeinschaftszersetzendem Verhalten kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin unverzüglich von der weiteren Teilnahme an der Freizeit ausgeschlossen werden. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer / die Teilnehmerin. Regressansprüche können nicht erfüllt werden. c) Die Teilnahme an Ausflügen, Führungen usw. geschieht auf eigene Gefahr.


 

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